LASER-EIGNUNG

LASER-EIGNUNG

Die Unfallvergütungsvorschrift VGB 93 "Laserstrahlung" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften schreibt vor, dass in allen Räumen, in denen mit Lasern gearbeitet wird (z.B. in OP-Räumen), die Anforderungen laut Hauptverband der Berufsgenossenschaften an Fliesen mit Mattglasuren zu erfüllen sind, unabhängig von der Art der eingesetzten Laser.