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RUTSCHHEMMUNG

RUTSCHHEMMUNG

siehe auch: Verdrängungsraum.

Die Tritt- und Rutschsicherheit bei Fliesen ist von sehr großer Bedeutung, um gefahrloses Begehen zu gewährleisten. Durch die Verbesserung der Rutschsicherheit steigt andererseits der Reinigungsaufwand.
Die Anforderungen an die Rutschhemmung hängen von der Nutzung des Raumes und der Art der Begehung ab, ob beispielsweise mit Schuhwerk oder barfuß, ob es sich um Laufzonen in Geschäften oder um Bodenbeläge in Industriebetrieben mit Öl- und Fettanfall handelt.
Gerade im gewerblichen Bereich müssen Bodenbeläge bestimmte Anforderungen in Bezug auf Rutschhemmung und Trittsicherheit erfüllen. Das gilt namentlich für Marmor, Granit und keramische Fliesen. Die Fliesen werden durch das Begehen einer schiefen Ebene mit definiertem Schuhwerk und Gleitmittel gemäß DIN 51130 geprüft. Sie werden dann Bewertungsgruppen von R9 (geringste Anforderungen) bis R13 (hohe Anforderungen) zugeordnet.

 

Klasse

unterer Grenzwert

oberer Grenzwert

R9

10°

R10

>10°

19°

R11

>19°

27°

R12

>27°

35°

R13

>27°