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FELDBEGRENZUNGSFUGEN

FELDBEGRENZUNGSFUGEN

Der Belag/die Bekleidung wird durch Feldbegrenzungsfugen in entsprechende Felder eingegrenzt. Sie sind von der Oberfläche des Belages/der Bekleidung bis auf den tragenden Untergrund bzw. die Dämmung auszubilden.

Die von Feldbegrenzungsfugen umschlossene Fläche sollte im Außenbereich eine maximale Größe von 25 m² nicht überschreiten, wobei die einzelne Kantenlänge maximal 5 Meter betragen darf.
Die von Feldbegrenzungsfugen umschlossene Fläche sollte innen eine maximale Größe von 40 m² nicht überschreiten, wobei die einzelne Kantenlänge maximal 7 Meter betragen darf.